Schul-ABC
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A
Wenn Sie Ihr Kind von der Schule abholen, warten Sie bitte vor dem Eingang und nicht vor der Klasse. Diese Vorschrift dient der Sicherheit Ihrer Kinder, damit wir einen Überblick behalten, wer sich auf dem Schulgelände befindet. Wir wollen so vermeiden, dass sich Unbefugte auf dem Gelände aufhalten.
Damit die Daten unserer Schüler jeweils auf dem neuesten Stand sind, bitten wir unsere Eltern, der Klassenlehrkraft evtl. Änderungen zeitnah schriftlich mitzuteilen. Der Klassenlehrer leitet diese Informationen an die Schulleitung weiter. Besonders wichtig für die Verwaltung sind ein Wohnortwechsel, die Änderung der Telefonnummer/n, die Änderung der Notfalltelefonnummer sowie Änderungen in der Sorge- und Erziehungsberechtigung.
Der Unterricht beginnt um 7.30 Uhr. Die zweite Unterrichtsstunde beginnt um 8.15 Uhr.
Die Materialien, die für die tägliche Arbeit im Unterricht benötigt werden, müssen die Eltern zur Verfügung stellen. Dazu gehört die Ausstattung mit Stiften, Klebestiften, Farbkasten, Zeichenblock, Sportbekleidung etc. Die Vollständigkeit der Arbeitsmittel sollte regelmäßig überprüft werden; auch sollten alle Materialien mit Namen versehen werden.
Sie erhalten rechtzeitig gegen Ende des Schuljahres einen Elternbrief, in diesem finden Sie alle Informationen für das kommende Schuljahr.
Bei der Erfüllung der erzieherischen Aufgaben der Schule kommen außerunterrichtlichen Veranstaltungen eine besondere Bedeutung zu. Sie dienen der Vertiefung, Erweiterung und Ergänzung des Unterrichts und tragen zur Entfaltung und Stärkung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerinnen und Schüler bei. Es finden an unserer Schule u.a. folgende Veranstaltungen statt:
- Einschulungsfeier
- Schülergottesdienste
- Sporttage
- Themenorientierte Projekttage
- Museumsbesuche
- Jahresausflüge aller Klassen
- Theateraufführungen/Konzerte
B
Eine Beurlaubung vom Unterricht kann nur in begründeten, dringenden Ausnahmefällen genehmigt werden. Der Antrag auf Beurlaubung ist von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich und mit genauer Begründung einzureichen. Bei bis zu zwei aufeinander folgenden Unterrichtstagen entscheidet darüber die Klassenlehrkraft, ansonsten die Schulleitung. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich ansonsten an die Ferienzeiten halten müssen!
Die beweglichen Ferientage werden mit dem Ferienplan für das neue Schuljahr ausgegeben.
Bitte achten Sie darauf, dass die ausgegebenen Schulbücher eingebunden sind und gut behandelt werden. Sie sollten mindestens 5 Schuljahre zur Verfügung stehen.
Jedes Jahr finden am Ende des Schuljahrs im Rahmen eines Schulsporttages die Bundesjugendspiele statt. Die Kinder können ihre Leistungen im Weitsprung, Laufen und Werfen messen lassen und wenn genügend Punkte zusammen kommen, erhalten sie entsprechende Urkunden.
Die Beratungslehrkräfte unterstützen die Lehrer/innen bei pädagogischen und psychologischen Problemfällen im Auftrag der Schule und sind insbesondere beim Übergangsverfahren in die weiterführenden Schulen und bei der Einschulung der Erstklässler tätig.
C
Wir nutzen in allen Klassen digitale Medien. Hier werden die Grundkenntnisse erlernt.
D
Im Frühjahr schreiben die dritten Klassen in den Fächern Deutsch und Mathe landesweit gleiche Arbeiten (VERA 3). Diese Leistungsüberprüfung soll aufzeigen, ob die geforderten Standards der Bildungspläne erreicht worden sind. Die Arbeiten werden nicht als Klassenarbeiten bewertet. Die Eltern können gerne das Ergebnis ihres Kindes mit dem/der Klassenlehrer/in besprechen.
Zudem nimmt die Schule an Lernstand 2 und Kompass 4 teil.
Des Weiteren arbeiten wir mit dem Diagnosetool quopp.
E
Elternabende dienen der Information der Klassenelternschaft. In jedem Schulhalbjahr sollte ein Elternabend stattfinden, zu dem in der Regel die Elternvertreter in Absprache mit der Klassenlehrkraft einladen.
Elternabende sind wichtige Veranstaltungen, die Schule und Eltern miteinander verbinden. Sie gehören zu den unverzichtbaren Aktivitäten des Schulalltags.
Die Eltern lernen sich untereinander kennen und haben Gelegenheit, wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern zu thematisieren.
Sie tauschen Erfahrungen und Informationen aus oder tragen zur Lösung von Problemen und Konflikten bei, die in der Schule oder zu Hause auftreten und von allgemeinem Interesse sind.
Falls Sie an einem Elternabend nicht teilnehmen können, bitten wir Sie, sich beim Klassenlehrer abzumelden und die Informationen von anderen Eltern einzuholen.
Bitte melden Sie Ihr Kind vor Unterrichtsbeginn über den Schulmanager krank.
An die Schulleitung: poststelle(@)gs-huettisheim.schule.bwl.de
An die Lehrerinnen und Lehrer: vorname.nachname(@)gs-huettisheim.de
Krankmeldungen: bitte über den Schulmanager
Derzeit begrüßen wir unsere Erstklässler immer donnerstags in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres. Ein Einladungsschreiben und alle wichtigen Informationen erhalten Sie rechtzeitig. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter Kooperation oder Einschulung
Das Eltern - Lehrergespräch ist ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus. Wir führen mit den Eltern "Herbstgespräche" um den Eltern eine Rückmeldung zu Beginn des Schuljahres zu geben. Am Anfang der 2. Hälfte des Schuljahres (Januar/Februar/März) findet in der Regel ein Elternsprechtag/Halbjahres-/Lernentwicklungsgespräche statt. Außerdem können Sie jederzeit mit der Klassenlehrkraft über den Schulmanager einen Termin ausmachen und den aktuellen Entwicklungsstand erfahren. Ebenso können Sie natürlich Sorgen, Ängste und weitere Dinge im Gespräch mit uns thematisieren, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
F
Fundsachen, die in der Schule oder auf dem Pausenhof liegen bleiben, werden in der Fundkiste im Eingangsbereich der Schule gesammelt. Bitte schauen Sie dort nach, falls Sie etwas vermissen. Wird bis zu den Sommerferien die Kiste nicht geleert, werden wir die Fundstücke einem guten Zweck spenden.
G
Wir legen großen Wert auf die Gesundheit und gesunde Ernährung. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein gesundes Pausenbrot mit und achten Sie auf zuckerfreie Getränke.
Gottesdienste haben bei uns einen hohen Stellenwert. Gemeinsame Schülergottesdienste finden statt. Am Tag der Einschulung findet für die ersten Klassen ein ökumenischer Einschulungsgottesdienst statt und in der Adventszeit werden Adventsandachten in der Aula abgehalten. Des Weiteren bietet die Kirchengemeinde dienstags in der ersten Stunde einen Schülergottesdienst an. Die Termine finden Sie oben in dem Link.
H
Hausaufgaben sind zur Nach- oder Vorbereitung des Unterrichtsstoffes gedacht. Sie sollten von Ihrem Kind ohne große Hilfe in angemessener Zeit zu bewältigen sein. Hausaufgaben sind ein wichtiger Bestandteil der fachlichen und pädagogischen Arbeit an unserer Schule.
Hausaufgaben werden auf verschiedene Weise kontrolliert (Lehrerkontrolle, Partnerkontrolle, Stichproben,...) und gewürdigt.
Vergessene Hausaufgaben sollten von den Schülerinnen und Schülern bis zum nächsten Tag nachgeholt werden. Vergisst ein Schüler öfters seine Hausaufgaben, werden die Eltern benachrichtigt.
Im Schulgebäude tragen alle Kinder Hausschuhe. (Zeitraum: nach den Herbstferien bis Ostern)
I
Benötigen Sie weitere Informationen, kommen Sie auf uns zu! Kontaktdaten GS Hüttisheim
Um die Verbreitung ansteckender Krankheiten sowie Kopflausbefall zu verhindern, sollten Sie bei entsprechendem Krankheitsverdacht den Rat des Hausarztes in Anspruch nehmen. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. In diesem Zusammenhang müssen Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Hygiene zu tun haben und wir evtl. Vorfälle anonym behandeln. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
J
Termine und Informationen erhalten Sie vom zuständigen Fachlehrer in Klasse 4.
K
Kopfläuse sind lästige Plagegeister, die trotz großer Sauberkeit und intensiver Körperpflege jedes Kind befallen können. Auch vor den Köpfen der Erwachsenen machen diese kleinen Krabbeltiere nicht halt. Sie zu haben ist keine Schande. Dennoch gilt es folgende Regelungen für die Schule zu beachten: Sollte Ihr Kind von Kopfläusen befallen sein, so benachrichtigen Sie bitte umgehend die Klassenlehrkraft Ihres Kindes. Behandeln Sie Ihr Kind mit einem Läuseshampoo aus der Apotheke. Zur Behandlung eignet sich ebenfalls Petroleum (nach Hoppe).
Bei jedem Kopflausbefall in der Klasse Ihres Kindes erhalten Sie über Ihr Kind eine kurze schriftliche Benachrichtigung. Bitte befolgen Sie unbedingt die Angaben auf dieser Mitteilung und geben Sie den Antwortabschnitt wieder mit zurück in die Schule.
Ist Ihr Kind erkrankt, melden Sie es bitte vor Unterrichtsbeginn über den Schulmanager krank.
Bitte benachrichtigen Sie uns auch umgehend, wenn es sich um meldepflichtige Erkrankungen handelt: Corona, Masern, Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose oder andere ansteckende Krankheiten. Zu den Infektionen, die übertragbar sind, gehören auch Mumps, Scharlach, Keuchhusten, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektion, Windpocken, Hepatitis A, Ruhr (bakterielle) und Kopflausbefall.
Die Grundschule und der Kindergarten sowie die weiterführenden Schulen führen eine gemeinsame Kooperation durch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier.
L
Das Lesen ist ein wichtiger Bestandteil unserer Schule und Teil unseres Schulprofils. Wir möchten Sie bitten, Ihr Kind bei dem Entwicklungsprozess aktiv zu unterstützen. Des weiteren bieten wir innerhalb der Schule verschiedene Möglichkeiten zur Leseförderung an. Unsere Klassenzimmer sind mit Leseecken ausgestattet und bieten eine gemütliche und lernförderliche Atmosphäre zur Leseförderung an. Zudem arbeiten wir mit Lesepaten, um diesen Prozess in Förderstunden aktiv zu unterstützen.
Der Leselernprozess ist für die Erstklässler eine besondere Herausforderung, der nicht allein in der Schule geleistet werden kann, sondern auch auf leseunterstützende Maßnahmen der Eltern angewiesen ist. Kinder des ersten und zweiten Schuljahres benötigen eine tägliche Lesezeit und dies nicht nur in der Schule. Eltern sind dabei wichtige Partner.
In Baden-Württemberg besteht Lernmittelfreiheit.
Die Schüler erhalten klassenstufenbezogene Schulbücher von der Schule leihweise zum Gebrauch.
Schulbücher müssen mindestens fünf Jahre in Gebrauch genommen werden. Die Ausleihe der Schulbücher erfordert natürlich einen sorgfältigen Umgang mit der Leihgabe (Schutzumschlag, keine Eintragungen).
Bei unsachgemäßer Behandlung und bei Verlust ist Schadenersatz durch die Erziehungsberechtigten zu leisten. Schülerverbrauchsmaterial von geringem Wert muss von den Eltern bezahlt werden.
Bei Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben ist der regelmäßige Kontakt zwischen Lehrern und Erziehungsberechtigten besonders wichtig. Besprechen Sie mögliche Fördermaßnahmen mit der/dem Fachlehrerin/Fachlehrer.
M
Hier sehen Sie alle unsere Mitarbeiter, die an unserem Schulleben beteiligt sind.
Helfen Sie uns bitte bei der Müllvermeidung in der Schule. Geeignete Pausenbrotboxen und Getränkebehälter ersetzen Butterbrotpapier und Einwegverpackungen. Wir achten zudem auf eine konsequente Mülltrennung.
weitere Informationen hier
N
Bei einem Notfall (z.B. einer plötzlichen Erkrankung des Schülers) versucht die Schule sofort, die Eltern zu erreichen. Damit die Schüler so schnell wie möglich abgeholt werden können, müssen Sie eine oder mehrere Notfall-Telefonnummern angeben, unter der Sie oder ein Verwandter immer zu erreichen sind. Die Notfall-Telefonnummer ist z.B. die Mobil-Telefonnummer der Eltern oder auch die Telefonnummer der Großeltern des Schülers. Der Klassenlehrer Ihres Kindes wird Sie um diese Notfallnummern bitten.
O
Bitte achten Sie gemeinsam mit Ihrem Kind auf einen ordentlichen und aufgeräumten Schulranzen.
P
Wir haben einen wunderschönen und neu gestalteten Pausenbereich.
Jedes Kind der Schule besitzt eine Postmappe, in der es aktuelle Briefe und Informationen von Seiten der Schule und des Elternhauses transportiert. Es ist wichtig, dass Sie regelmäßig (am besten täglich) in diese Mappe schauen, um über alles, was an der Schule abläuft, rechtzeitig informiert zu sein.
Die können in jeder Klasse entstehen und werden möglichst gemeinsam gelöst. Wenn Sie ein wichtiges Anliegen haben, warten Sie bitte nicht bis zum nächsten Elternsprechtag, sondern melden Sie sich schon vorher bei der entsprechenden Lehrkraft. Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Zwischen Tür und Angel werden meist keine guten Lösungen gefunden. Außerdem benötigen die Lehrerinnen und Lehrer die Pausen häufig, um schulinterne Dinge abzusprechen.
R
Im vierten Schuljahr nehmen alle Kinder an der Radfahrausbildung der Jugendverkehrsschule teil, die mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abschließt. Die praktischen Übungen und die Prüfung finden in Unterkirchberg statt. Der Theorieunterricht findet im Klassenzimmer statt. Wir empfehlen erst nach bestandener Fahrradprüfung mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
Inhalt und Gewicht des Ranzens sollten regelmäßig überprüft werden. Schwere Ranzen sind nicht unbedingt ein Erfordernis der Schule. In allen Klassen besteht die Möglichkeit, Unterrichtsmaterialien, die nicht täglich benötigt werden, aufzubewahren.
Referendare des Staatlichen Seminars für Lehrerbildung Laupheim absolvieren ihre praktische Ausbildung an Schulen hier im Umkreis. In den 18 Monaten erhalten die Lehreranwärter immer wieder Unterrichtsbesuche von Ausbildern des Seminars. Derzeit haben wir keine Referendare.
S
Den Termin der Schulanmeldung entnehmen Sie bitte dem Mitteilungsblatt. Ebenso hängt der Termin im Kindergarten aus. Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ihre eigenen Personalpapiere
- Geburtsurkunde
- U9 - Untersuchung Ihres Kindes
- das Imfpbüchlein des Kindes
Unsere Schule bekommt alle zwei Wochen Schulfrucht und Schulmilch kostenlos zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen hier.
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern und Eltern zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über alle Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und zu beschließen. An unserer Schule besteht dieses oberste Beschlussorgan aus der Schulleitung, der/dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter des Elternbeirates sowie zwei LehrerInnen.
Im Rahmen des Anfangsunterrichts spielt das Thema „Verkehrserziehung“ eine wichtige Rolle. Dennoch brauchen wir zur Sicherheit Ihres Kindes zusätzlich Ihre Unterstützung. Üben Sie mit Ihrem Kind immer wieder den Schulweg. Der kürzeste Weg ist nicht unbedingt auch der sicherste. Erklären Sie das Ihrem Kind, damit es den sicheren Weg beibehält, auch wenn Sie es nicht mehr begleiten. Die Kinder sollten erst nach erfolgreicher Fahrradprüfung in Klasse 4 selbstständig mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Ihr Kind sollte den sichersten und kürzesten Weg zur Schule nehmen. Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht zu früh zur Schule. Die Wartezeit vor der Schule verleitet oft zu kleinen Rangeleien. Für manche Kinder ergibt sich aus dem zu frühen Weggehen ein Verträumen des Schulweges. Oft kommen dann gerade diese Kinder zu spät zum Unterricht. Bitte weisen Sie Ihr Kind darauf hin, dass die Parkplätze keine Fußgängerwege sind. Mit dem Fahrrad zur Schule....?Nein! Erst in der vierten Klasse, wenn die Fahrradprüfung abgelegt ist. GrundschülerInnen sind nachgewiesenermaßen noch nicht fähig, den Straßenverkehr zu überblicken. Mit dem Auto zur Schule....? Ist es notwendig, ein Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen? Überlegen Sie, ob es für die Umwelt und Ihr Kind nicht besser ist, zu Fuß zu gehen. Haltende Autos gefährden alle Kinder, die zur Schule oder nach Hause gehen.
Alle 2 Jahre gehen die Klassen 3 oder 4 zum Schwimmen nach Burgrieden ins Schwimmbad.
Die Schüler/innen sind verpflichtet, aus sicherheits- und hygienischen Gründen im Sportunterricht Sportbekleidung zu tragen. Wir bitten Sie beim Kauf von Sportschuhen darauf zu achten, dass die Schuhe keine dunkel eingefärbten Sohlen haben. Turnschuhe sind keine Straßenschuhe. Sportkleidung und Schuhe verbleiben in einem Turnbeutel in der Schule, außer wenn sie gewaschen werden müssen. Schmuck und Uhren dürfen im Sportunterricht nicht getragen werden.
U
Melden Sie Unfälle bitte beim Klassenlehrer.
V
Das Thema Verkehrserziehung hat im Unterricht seinen festen Platz. In Klasse 4 absolvieren die Schüler die Fahrradprüfung: Dazu behandeln die Kinder mit ihrem Fach-/Klassenlehrer in SU die theoretischen Grundlagen und die Theorieprüfung. Zum praktischen Üben mit dem Fahrrad geht die Klasse auf den Verkehrsübungsplatz. Dort ist an den zugewiesenen Terminen die Jugendverkehrsschule vor Ort und erklärt / übt das verkehrssichere Fahrradfahren in der Praxis. WICHTIG: Bereits vor dem ersten Termin müssen die Kinder das nötige Wissen und Können haben.
Die Schulkinder sind während des Unterrichts, der Pausen und aller Schulveranstaltungen sowie auf dem direkten Schulweg versichert. Dabei ist es unerheblich, welches Verkehrsmittel genutzt wird und ob das Kind den Unfall selbst verschuldet hat. Nicht versichert sind Umwege auf dem Schulweg. Bei einem Unfall oder einem sonstigen Schaden muss sofort die Schule benachrichtigt werden, die dann die versicherungsrechtlichen Schritte einleitet.
Auch Lehrerinnen oder Lehrer werden einmal krank oder müssen in Einzelfällen anderen dienstlichen Verpflichtungen nachkommen. Wir bemühen uns in diesen Fällen sehr um einen angemessenen Vertretungsunterricht. In Einzelfällen kann es jedoch einmal vorkommen, dass eine Randstunde ausfällt. Meist wird dies über die Betreuung der Gemeinde aufgefangen.
Die Vergleichsarbeiten VERA in Mathe und Deutsch sind schriftliche Arbeiten, die im 2. Schulhalbjahr der Klasse 3 geschrieben werden. Die VERA-Arbeiten werden in allen Bundesländern geschrieben. Der Inhalt und der vorgegebene Prüfungszeitpunkt sind deutschlandweit identisch. Die Arbeiten werden länderübergreifend vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB), Berlin entwickelt. VERA-Arbeiten sind für die Grundschulen in Baden-Württemberg verpflichtend. Die Arbeiten werden nicht benotet und fließen nicht in die Note Ihres Kindes mit ein.
Z
Die Ausgabe der Zeugnisse/Halbjahresinformationen erfahren Sie in unseren Elterninformationen.